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Pressemitteilung
   
10.02.2010COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft: Einleitung Squeeze-out Verfahren
  

Die CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH hat dem Vorstand der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft heute auf der Grundlage des § 327a AktG das Verlangen übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sog. "Squeeze-out"). Die CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH hält eine Beteiligung von mehr als 95% am Grundkapital der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft und ist damit Hauptaktionär der Gesellschaft im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Der Beschluss soll in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft gefasst werden, die voraussichtlich Ende Juni 2010 stattfindet.

München, den 10. Februar 2010

Der Vorstand

  

Letzter Geschäftsbericht  Zwischenbericht 1. Halbjahr 2009 

Geschäftsbericht 2008 (einschließlich Ergänzungsseite 8a) Zwischenbericht
1. Halbjahr 2009
 
 
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