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COMPUTERLINKS AG

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COMPUTERLINKS - Allgemeine Geschäftsbedingungen

COMPUTERLINKS - Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Lieferungen und Leistungen von COMPUTERLINKS erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen der jeweils gültigen Fachhandelspreisliste. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Bedingungen der Hersteller wird ergänzend verwiesen. Entgegenstehende oder von unseren abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos ausführen. Alle Vereinbarungen, die zwischen COMPUTERLINKS und dem Besteller zur Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

§ 2 Vertragsschluss / Beschaffenheit
Angebote von COMPUTERLINKS sind, soweit nichts anderes vermerkt ist, stets als freibleibend zu verstehen. Eine Bestellung / Auftrag des Kunden kann COMPUTERLINKS innerhalb von zwei Wochen annehmen. Die Annahme durch COMPUTERLINKS erfolgt entweder schriftlich oder durch Lieferung. Für die Beschaffenheit der Ware sind stets die im Angebot und in der Auftragsbestätigung von COMPUTERLINKS angegebenen Daten maßgeblich.

§ 3 Lieferung und Liefervertrag
Die dem Besteller mitgeteilten Lieferdaten stehen unter dem Vorbehalt der Abklärung aller technischen Fragen und der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung von COMPUTERLINKS. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, infolge veränderter behördlicher Genehmigungs- oder Gesetzeslage, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe sind von COMPUTERLINKS - auch soweit sie bei Zulieferern eintreten - selbst bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. In den Fällen vorübergehender, von COMPUTERLINKS nicht zu vertretender Leistungshindernisse, verlängert sich die Leistungsfrist um den Zeitraum, für den das Leistungshindernis vorliegt. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Leistung sind in jedem Falle ausgeschlossen, soweit die Verzögerung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von COMPUTERLINKS beruht.

§ 4 Versand/Gefahrübergang
Die Versendung der Ware erfolgt ab Lager COMPUTERLINKS oder bei Direktlieferung ab Lager des Herstellers. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung auf den Besteller über, sobald die Ware dem Beförderer ausgehändigt wurde, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft an den Besteller auf diesen über.

§ 5 Zahlungsbedingungen
Alle Lieferungen und Leistungen werden zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisen von COMPUTERLINKS berechnet, die angegebenen Preise verstehen sich ab Lager von COMPUTERLINKS. Hinzu kommen Verpackungs- und Versandkosten sowie die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Kaufpreis ist sofort, ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist COMPUTERLINKS berechtigt, mindestens Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu erheben. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so werden sämtliche Forderungen von COMPUTERLINKS gegenüber dem Besteller sofort zur Zahlung fällig. Die im freien Ermessen von COMPUTERLINKS stehende Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur erfüllungshalber. Spesen gehen zu Lasten des Bestellers. COMPUTERLINKS ist berechtigt, für Lieferungen Vorauskasse zu verlangen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
COMPUTERLINKS behält sich das Eigentum an gelieferter Ware bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig aus der Geschäftsbeziehung entstehenden Forderungen vor. Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Bestellers in schriftlich von den Parteien zu bestimmender Form freigegeben, wenn und soweit der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Es ist ihm jedoch untersagt, die Vorbehaltsware sicherungszuübereignen oder zu verpfänden. Verfügungen Dritter, insbesondere Pfändungen oder Abtretungen, sind COMPUTERLINKS unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen mitzuteilen. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Besteller tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen an COMPUTERLINKS ab. Der Besteller ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen hat der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner COMPUTERLINKS bekanntzugeben. COMPUTERLINKS ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Bestellers offenzulegen, wenn der Besteller gegenüber COMPUTERLINKS in Zahlungsverzug gerät. Eine Be- oder Weiterverarbeitung der von COMPUTERLINKS gelieferten Waren durch den Besteller erfolgt für COMPUTERLINKS. COMPUTERLINKS erwirbt hieran Eigentumsrechte in Höhe des bei der Be- oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware. Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt COMPUTERLINKS Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

§ 7 Gewährleistung
COMPUTERLINKS gewährleistet, dass die gelieferte Ware frei von Fabrikations- und Materialmängeln ist und für den in den Benutzerhandbüchern beschriebenen Einsatz geeignet ist. Jeder Besteller oder Wiederverkäufer entscheidet alleinverantwortlich, ob eine bei COMPUTERLINKS bestellte Ware auf einem zur Nutzung mit dieser Ware beabsichtigten Computersystem lauffähig ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt für alle eventuellen Ansprüche des Bestellers wegen von uns zu vertretender Mängel der Ware, soweit nicht Ansprüche wegen arglistigem Verschweigens eines Mangels, unerlaubter Handlung oder Vorsatz geltend gemacht werden oder die Waren Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs iSd §§ 474 ff. BGB sind. COMPUTERLINKS macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeiten. Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel und Qualität hin zu überprüfen. Mängel und Fehler müssen COMPUTERLINKS innerhalb von 12 Tagen ab Ablieferung oder, soweit es sich um versteckte Mängel oder Fehler handelt, ab Kenntniserlangung schriftlich angezeigt werden. Unterbleibt eine solche Anzeige, sind mit der Ausnahme von solchen, die auf Softwaremängeln beruhen, etwaige Ansprüche des Bestellers ausgeschlossen. Im Falle einer berechtigten Reklamation leistet COMPUTERLINKS nach Wahl von COMPUTERLINKS Nacherfüllung durch Ersatz oder Nachbesserung. Bei einer fehlgeschlagenen Nacherfüllung wird der Besteller der COMPUTERLINKS eine angemessene Nachfrist einräumen. Ist COMPUTERLINKS zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese aus von COMPUTERLINKS zu vertretenden Gründen über das zumutbare Maß hinaus oder ist die Nacherfüllung dem Besteller unzumutbar, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn von Seiten des Bestellers oder Dritter Eingriffe in den Liefergegenstand vorgenommen worden sind. Der Besteller trägt die Kosten einer nicht berechtigten oder unvollständigen Rücksendung. COMPUTERLINKS ist berechtigt, für derartige Rücksendungen entweder eine Kostenpauschale von Euro 100,00 zu erheben oder aber spezifisch abzurechnen.

§ 8 Haftung
Weitergehende Ansprüche des Bestellers als in § 7 genannt, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für indirekte Schäden und Folgeschäden. COMPUTERLINKS haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
Dieser Ausschluss gilt nicht soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens COMPUTERLINKS beruht oder COMPUTERLINKS fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat, deren Zweck die Absicherung des Bestellers gegen die geltend gemachten Schäden war. Sie gilt auch nicht, wenn COMPUTERLINKS einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware übernommen hat und diese Garantie gerade bezweckt hat, den Besteller gegen die in Rede stehenden Schäden abzusichern. Die Schadensersatzhaftung ist in Fällen der einfachen Fahrlässigkeit auf die Höhe des Bestellwertes der jeweiligen Ware begrenzt. COMPUTERLINKS haftet nicht dafür, dass die Vertragsprodukte keine Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat COMPUTERLINKS von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüche unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Ansprüche des Bestellers aufgrund von COMPUTERLINKS zu vertretender Unmöglichkeit und nach dem Produkthaftungsgesetz sowie etwaige Ansprüche nach den §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.

§ 9 Export- / Importbestimmungen
Der Besteller hat Kenntnis davon genommen, dass die von COMPUTERLINKS gelieferten Waren Export- bzw. Importbestimmungen unterliegen können und verpflichtet sich, diesen Bestimmungen nachzukommen. COMPUTERLINKS ist bemüht, den Kunden von den entsprechenden Bestimmungen zu unterrichten. Der Kunde verpflichtet sich, COMPUTERLINKS von einer etwaigen Inanspruchnahme, die darauf beruht, dass der Kunde Export- oder Importbestimmungen verletzt hat, freizustellen.

§ 10 Aufrechnung
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von COMPUTERLINKS anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes und eines Leistungsver-weigerungsrechtes ist der Besteller nicht befugt.

§ 11 Unwirksamkeit einer Klausel
Sollte eine der in den AGBs enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen von COMPUTERLINKS und dem Besteller aus zwischen diesen abgeschlossenen Verträgen ist München. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus solchen Verträgen ist München, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Stand: 01.09.2009

                                                                                                                                                                                         

COMPUTERLINKS - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Professional Services

§ 1 Geltungsbereich

Alle Leistungen von COMPUTERLINKS i.R.d. Professional Services erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt COMPUTERLINKS nicht an, es sei denn, COMPUTERLINKS hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die COMPUTERLINKS-AGB gelten auch dann, wenn COMPUTERLINKS in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen dem Kunden und COMPUTERLINKS (i.F. „Servicevertrag“ genannt) kommt zustande durch die Annahme des von COMPUTERLINKS jeweils schriftlich an den Kunden übersandten Angebotes für ein spezielles Produkt an einem speziellen Produktstandort. Die Annahmefrist beträgt 14 Tage. 

§ 3 Leistungen im Rahmen des Premium Support Services

1. Art u. Umfang der Leistungen der COMPUTERLINKS i.R.d. Servicevertrages ergeben sich abschließend aus dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen „Premium Support Guide“ und diesen AGB. Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, übernimmt COMPUTERLINKS keine Funktions-, Verfügbarkeits- und/oder Beschaffenheitsgarantien.
2. Leistungen iR. eines Dienstvertrages: Grundsätzlich unterliegen alle Leistungen von COMPUTERLINKS (mit Ausnahme der in nachfolgender Ziff. 3 genannten) dem Dienstvertragsrecht i.S.d. §§ 611 ff. BGB. Im Rahmen des Servicevertrages unternimmt COMPUTERLINKS alle aus kaufmännischer Sicht angemessenen Bemühungen, um den vom Kunden vertragsgemäß erbetenen Service/Support auf professionelle, fachgerechte Weise zu erbringen. Einen Erfolg dieser Bemühungen schuldet COMPUTERLINKS nicht.
3. Leistungen i.R. eines Werkvertrages: Im Rahmen der Option „Techniker vor Ort“ schuldet COMPUTERLINKS den erfolgreichen Austausch eines defekten Hardwaregerätes gegen ein funktionsfähiges wie im „Premium Support Guide“ beschrieben. Eine weitergehende Verpflichtung hat COMPUTERLINKS nicht.

 § 4 Gewährleistung

1. Diese AGB oder der Servicevertrag beeinträchtigen nicht die dem Kunden aufgrund eines Kaufvertrages mit COMPUTERLINKS gegebenenfalls zustehenden Gewährleistungsansprüche und nicht die i.R.d. gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen hierzu geltenden wechselseitigen Rechte und Pflichten.
2. I.R.d. werkvertraglichen Leistungen gilt für die sich hieraus gegebenenfalls ergebenden Gewährleistungsansprüche: COMPUTERLINKS erbringt etwaige werkvertragliche Leistungen nach dem Stand der Technik. Gewährleistungsansprüche verjähren nach einem Jahr. Die  Gewährleistungsfristen beginnen mit der Fertigstellung der Arbeiten durch COMPUTERLINKS.
3. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von COMPUTERLINKS, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
4. Die Vorschriften des ProdHaftG bleiben unberührt.

§ 5 Haftung

1. Weitergehende Ansprüche des Kunden als in §§ 3, 4 genannt, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Die Haftung von COMPUTERLINKS ist im Übrigen in jedem Fall auf den vertragsgemäß geschuldeten Supportpreis für ein Jahr beschränkt.
2. Eine Haftung für Folgeschäden jedweder Art und indirekte Schäden (entgangener Gewinn, Datenverlust, sonstige Vermögensschäden usw.) ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss und die o.a. Haftungsbeschränkung auf den Supportpreis gilt nicht soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens COMPUTERLINKS beruht oder COMPUTERLINKS grob fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat, deren Zweck die Absicherung des Auftraggebers gegen die geltend gemachten Schäden war. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet COMPUTERLINKS nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Diese Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von COMPUTERLINKS, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
3. Eine Haftung nach dem ProdHaftG bleibt von vorstehendem unberührt.
4. Allgemeine Risiken wie Virenbefall oder Zugriff von Dritten auf die IT-Infrastruktur trägt der Kunde, soweit COMPUTERLINKS nicht eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der eigenen Verkehrssicherungspflichten vorzuwerfen ist.

§ 6 Leistungshindernisse

1. Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von COMPUTERLINKS liegende und von COMPUTERLINKS nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Virenbefall, Naturkatastrophen, Handlungen Dritter, Störungen der EDV-Anlage, des Datennetzes oder Arbeitskämpfe entbinden COMPUTERLINKS für deren Dauer von der Pflicht zur Leistung. Die Haftung ist insoweit ausgeschlossen. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde von COMPUTERLINKS unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt entsprechend, wenn die dort genannten Umstände bei einem Lieferanten oder Unterlieferanten von COMPUTERLINKS eintreten.
2. Sofern COMPUTERLINKS für die Erbringung ihrer Leistungen auf Liefergegenstände angewiesen ist, die sie nicht selbst herstellt und die sie zur Zeit der Störung nicht im Lager hat, ist COMPUTERLINKS zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit COMPUTERLINKS von ihrem Lieferanten nicht beliefert wird, sofern COMPUTERLINKS die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat oder COMPUTERLINKS die notwendigen Produkte trotz zumutbarer Anstrengungen nicht oder nur zu unzumutbar Konditionen beschaffen kann. COMPUTERLINKS wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistungen informieren und dem Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen (anteilig) erstatten.

§ 7 Pflichten des Kunden

Der Kunde wird COMPUTERLINKS bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen soweit erforderlich und zweckdienlich unterstützen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche gegebenenfalls auszutauschenden Teile frei von außen zugänglich sind.  

§ 8 Datenschutz

Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 I des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) davon unterrichtet, dass COMPUTERLINKS als Auftragnehmer personenbezogene Daten in maschinell lesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus diesem Vertrag ergeben, maschinell bearbeitet. COMPUTERLINKS ist stets um die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen bemüht. COMPUTERLINKS hat Mitarbeiter und Dritte, deren er sich bei der Abwicklung dieses Vertrages bedient, auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet und die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten. COMPUTERLINKS ist berechtigt, Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelungen des § 28 BDSG offen zu legen soweit sie sich bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedient. Gleiches gilt, soweit die Offenlegung zur Erkennung, Eingrenzung oder Beseitigung von Störungen oder Fehlern in Datenverarbeitungsanlagen des Auftragnehmers oder der vorgenannten Dritten notwendig ist.

§ 9 Datensicherheit

1. COMPUTERLINKS ist stets bemüht, die ihr überlassenen Daten sowohl beim Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigten Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung durch Viren oder Sabotageprogramme zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden, eine Haftung wird auch insoweit ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibende Risiko ausdrücklich hingewiesen.
2. COMPUTERLINKS setzt es als unbedingt erforderlich voraus, dass beim Kunden eine jederzeit funktionsfähige arbeitstägliche Datensicherung vorliegt. Die Durchführung und Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datensicherung obliegt ausschließlich dem Kunden, es sei denn, COMPUTERLINKS hat sich hierzu ausdrücklich schriftlich verpflichtet. Schadensersatzansprüche eines Kunden gegen COMPUTERLINKS für den Verlust von Daten sind ausgeschlossen.

§ 10 Versand/Gefahrübergang

Die Versendung von Ware erfolgt ab Lager COMPUTERLINKS. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung auf den Kunden über, sobald die Ware dem Beförderer ausgehändigt wurde, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden auf diesen über.

§ 11 Geheimhaltung

1. COMPUTERLINKS erkennt an, dass sie auf Grund der hierunter bestehenden Beziehung zum Kunden Zugriff auf bestimmte Informationen und Materialien hat, die der Kunde als vertraulich ansieht und die von substantiellem Wert für den Kunden sind. COMPUTERLINKS ist damit einverstanden, dass sie keine derartige Information, die ihr vom Kunden offen gelegt wird, auf irgendeine Weise und Art zu ihrem eigenen finanziellen Vorteil oder zum Vorteil einer dritten Partei nutzt, noch irgendeiner dritten unbefugten Partei offen legt. COMPUTERLINKS darf lediglich vertrauliche Informationen COMPUTERLINKS-Mitarbeitern oder befugten Lieferanten offen legen, die (a) direkt in die Ausführung dieser Vereinbarung mit einbezogen sind; und (b) die auf die geschützte Natur der Information aufmerksam gemacht wurden und die einer vertraglichen Beschränkung über die Nicht-Offenlegung und der ordnungsgemäßen Behandlung der vertraulichen Information des Kunden unterliegen. COMPUTERLINKS muss zu jeder Zeit solche Informationen in derselben Art und im selben Ausmaß vertraulich behandeln, wie COMPUTERLINKS ihre eigenen vertraulichen und geschützten Informationen derselben Art oder ähnlichen Natur schützen. Auf Anfrage von COMPUTERLINKS hat der Kunde Anweisungen zu geben, ob er eine bestimmte Information oder Materialien als vertraulich ansieht.
2. COMPUTERLINKS darf keine technische Beschreibung der Produkte veröffentlichen, die über die Beschreibung des Kunden hinausgeht. Für den Fall der Beendigung oder des Ablaufs der Vereinbarung wird COMPUTERLINKS keine vertraulichen Informationen des Kunden verwenden oder offen legen, und COMPUTERLINKS wird keine Produkte herstellen oder herstellen lassen, indem vertrauliche Informationen des Kunden verwertet werden.
3. Diese Bestimmungen des Abschnittes Geheimhaltung finden keine Anwendung auf Informationen die der Öffentlichkeit auf anderer Weise als durch die Verletzung dieser Vereinbarung oder einer anderen Verpflichtung zugänglich gemacht wurden (oder werden) oder die schon vor der Offenlegung durch den Kunden im Besitz von COMPUTERLINKS waren oder selbständig von COMPUTERLINKS erlangt wurden, unter Umständen, unter denen es COMPUTERLINKS freisteht, sie offen zu legen; oder die belanglos oder offensichtlich sind.

§ 12 Aufrechnung

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von COMPUTERLINKS anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes und eines Leistungsverweigerungsrechtes ist der Kunde nicht befugt.

§ 13 Unwirksamkeit einer Klausel

Sollte eine der in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 14 Inhalt und Schriftformerfordernis

Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, die vor oder bei Abschluss des schriftlichen Vertrages getroffen werden, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Alle Änderungen und Ergänzungen des schriftlich geschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, was auch für dieses Schriftformerfordernis gilt. Der schriftlich geschlossene Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung über die Leistungspflichten von COMPUTERLINKS dar.

§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen von COMPUTERLINKS und dem Kunden aus zwischen diesen abgeschlossenen Verträgen ist München. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus solchen Verträgen ist München, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Stand: 01.05.2008

 
 
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