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Der Begriff Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen, Offenheit und Transparenz der Unternehmenskommunikation sind wesentliche Aspekte guter Corporate Governance.
Commitment
Die COMPUTERLINKS AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Die Verwaltung der Gesellschaft erfolgt danach durch Vorstand und Aufsichtsrat, die zum Wohle des Unternehmens eng zusammenarbeiten. Ein intensiver, kontinuierlicher Dialog zwischen den beiden Gremien ist die Basis für eine effiziente Unternehmensleitung.
Die COMPUTERLINKS AG begrüßt den Deutschen Corporate Governance-Kodex, den die Regierungskommission am 26. Februar 2002 veröffentlicht und zuletzt am 14. Juni 2007 geändert hat. Damit wurde ein Beurteilungskatalog für gute Unternehmensführung vorgelegt. Vorstand und Aufsichtsrat der COMPUTERLINKS AG haben im Dezember 2002 die erste Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß §161 AktG abgegeben.
Im Dezember 2007 wurde eine aktualisierte Entsprechenserklärung abgegeben.
Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der COMPUTERLINKS AG zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ gemäß § 161 Aktiengesetz:
Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der COMPUTERLINKS AG zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ gemäß § 161 Aktiengesetz:
„1. Die COMPUTERLINKS AG wird den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 14. Juni 2007 mit folgenden Abweichungen entsprechen:
Die D&O-Versicherung der COMPUTERLINKS AG sieht keinen Selbstbehalt der Organmitglieder vor (Kodex Ziffer 3.8). Wir sehen den Sinn einer D&O-Versicherung in der vollständigen Absicherung des eventuell eintretenden Risikos und werden daher bis auf weiteres keinen Selbstbehalt für Organmitglieder einführen. Vorstand und Aufsichtsrat handeln ferner bereits aufgrund ihres Amtes verantwortungsvoll und im besten Interesse der Gesellschaft. Sie halten einen Selbstbehalt nicht für geeignet, die Motivation und das Verantwortungsbewusstsein der Gremienmitglieder zu steigern.
2. Die COMPUTERLINKS AG hat den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex seit der letzten Entsprechenserklärung vom 5. Dezember 2006, die sich auf die Fassung vom 12. Juni 2006 bezog, mit Ausnahme der Ziffer 3.8 entsprochen.“
gezeichnet Vorstand und Aufsichtsrat
München, im Dezember 2007
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